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Regie

    Das Berufsbild Regie, definiert sich auf der Seite des Bundesverbandes Regie / Deutschland (in Ausschnitten) wie folgt:

Der Begriff "Regie" ist beim Kino-Spielfilm klar definiert. Beim Fernsehen kann er vielerlei meinen: von der Studio-Regie, der Ablauf-Regie über die Bild-Regie bis hin zur der Spielfilm-Regie gleichen Regie, vor allem im fiktionalen, narrativen Bereich (Fernsehspiel, auch in Form von Reihen und Serien, TV-Movie etc.).

Bei der Definition des Berufsbildes ist hier die letztgenannte Regietätigkeit beschrieben. Gemeint ist der Haupturheber am Fernsehwerk, der dieses persönlich und eigenschöpferisch prägt unter Bearbeitung vorbestehender Werke (z.B. Drehbuch) und gegebenenfalls im Zusammenwirken mit anderen Mit-Urhebern (z. B. Kamera).

Allgemeine Definition

Regisseur oder Regisseurin sind bei der Entstehung eines Films von der Vorbereitung bis zum fertigen Werk die entscheidende künstlerisch-gestaltende Kraft. Sie sind nicht nachschaffende Interpreten eines vorbestehenden Werkes, sondern Gestalter einer originalen Schöpfung. Sie haben schon vor Beginn der Dreharbeiten eine konkrete Vorstellung vom fertigen Film und den verschiedenen Elementen, aus denen er sich zusammensetzt. Das gilt für alle Arten der Filmregie, gleichgültig in welchem Bereich (z.B. Kino, Fernsehen, Video), welcher Gattung (z.B. Film mit Spielhandlung, Dokumentation, Musikfilm, Videoclip, Trickfilm, Werbefilm) und welcher Länge.

Vorbedingungen für die Regietätigkeit

Voraussetzung für die Regietätigkeit ist eine Kombination von vielen verschiedenen Fähigkeiten, die es ermöglichen, dramaturgische, darstellerische, sprachliche, musikalische und visuelle Elemente zu einem Filmwerk zusammenzufügen. Dazu gehört auch die Fähigkeit, künstlerische und technische Mitarbeiter zu motivieren, zu leiten und ihre kreativen Beiträge zu koordinieren. Es gibt keinen allgemein gültigen und anerkannten Ausbildungsweg zum Regieberuf.

Weitere Informationen zum Beruf des Regisseurs / der Regisseurin gibt es unter folgenden Links: